Presseerklärung zur Stellungnahme “Intersexualität” des Deutschen Ethikrats vom 23.02.2012


IVIM-Pressemitteilung als PDF

Der Deutsche Ethikrat hat seine im Auftrag der Bundesregierung erarbeitete Stellungnahme zur Verbesserung der Lebenssituation intergeschlechtlicher Menschen veröffentlicht. IVIM begrüsst, dass der Ethikrat sich für eine finanzielle Förderung von Inter*- Organisationen ausspricht und die Peer-Beratung stärken möchte.

In zentralen Punkten bleibt allerdings die Stellungnahme hinter den Erwartungen von Inter*-Organisationen zurück!

Die Empfehlungen des Ethikrats zielen darauf ab, die Praxis irreversibler geschlechtsverändernder medizinischer Eingriffe im Kindesalter (ohne eigene Zustimmung der Betroffenen) einzuschränken. Grundsätzlich alle nicht lebensnotwendigen Eingriffe zu unterbinden und nur auf dieser Grundlage Ausnahmeregelungen für Jugendliche, die unbedingt selbst eine OP wünschen, zu schaffen, wie es IVIM und andere Inter*-Organisationen fordern, unterstützt der Ethikrat also nicht.

Ausserdem votiert er für die Möglichkeit, die standesamtliche Geschlechtsregistrierung aufzuschieben, und für die Option, „anderes”, statt „männlich” oder „weiblich” eintragen zu lassen. Beides solle aber nur gelten für „Personen, deren Geschlecht nicht eindeutig feststellbar ist”. Das bedeutet, dass nur bei vorliegender Intersex-Diagnose diese Optionen offen stünden und weiterhin die Medizin als gatekeeper der Geschlechtsklassifikation fungieren würde. Ins A Kromminga, Sprecher_In der Internationalen Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen, hatte es hingegen in der Anhörung beim Ethikrat als Voraussetzung für eine ernsthafte Veränderung der Situation bezeichnet, „der Medizin die Definitionshoheit über unser Verständnis von Geschlechtervielfalt zu nehmen.” Immerhin lautet der letzte Satz der Stellungnahme des Ethikrats, dass geprüft werden solle, „ob eine Eintragung des Geschlechts im Personenstandsregister überhaupt noch notwendig ist.” Dieses wichtige Votum wird allerdings nicht weiter ausgeführt und klingt daher nach ferner Zukunftsmusik.

IVIM fordert deshalb in Übereinstimmung mit internationalen Intersex-Organisationen erneut

„die Gewährleistung der persönlichen, freien, vorherigen und vollständig informierten Einwilligung des_der Betroffenen als verpflichtende Voraussetzung für alle medizinischen Verfahren und Behandlungsrichtlinien.“1

Bezüglich des Personenstandsgesetzes fordert IVIM

die Streichung der amtlichen Geschlechtsregistrierung von Neugeborenen.
Alternativ: Eintragung offen lassen oder freiwillige Angabe mit einem Eintrag eigener Wahl. Diese Option muss allen Menschen offen stehen – ohne die Voraussetzung einer medizinischen Diagnose!

1Quelle: Forderungen des ersten internationalen Intersex Organisation Forums, Brüssel 2011; http://www.oiigermany.org/index.php/internationales-intersex-organisation-forum/

Erläuterung:

Rechtliche Regelung geschlechtsverändernder medizinischer Eingriffe: Leider empfiehlt der Deutsche Ethikrat keine rechtlich bindenden Regelungen gegen die Operationen im Kindesalter. Stattdessen setzt er offenbar auf eine freiwillige Selbstverpflichtung der Medizin (in Punkt 6-9), also vermutlich auf Leitlinienänderung. Von juristischer Kontrolle in Bezug auf eine anstehende Entscheidung über Behandlungsmaßnahmen im Kindesalter ist nur in Punkt 11 der Empfehlungen die Rede (die strafrechtliche Verfolgung, die in Punkt 14 angesprochen wird, bezieht sich auf nachträgliche Klagen gegen Verletzungen der informierten Einwilligung in Behandlungsmaßnahmen). Die Empfehlung, das Familiengericht in die Entscheidung über einen geschlechtsverändernden medizinischen Eingriff einzubeziehen, soll laut Ethikrat für den Fall einander widersprechender Vorstellungen von Kind und Eltern gelten. Offenbar bedarf es dafür eines unbenannten Schutzengels, der die Stimme des Kindes erhört und das Problem ans Familiengericht heranträgt. Wieso sollte aber die juristische Kontrolle nur im Falle von Diskrepanzen zwischen Kind und Eltern gelten – und nicht generell auch bei scheinbarer Zustimmung des Kindes? Selbst bei juristischer Kontrolle bleibt allerdings das Problem bestehen, dass bei Babys und kleinen Kindern nicht sichergestellt werden kann, dass sie eine von der Sichtweise der Eltern unabhängige Meinung haben. Eine scheinbare Zustimmung des Kindes zu einer geschlechtsverändernden Operation ist ein äusserst unsicherer Boden, um darauf eine so schwerwiegende Entscheidung zu gründen. Daher ist es nach Auffassung von IVIM nicht legitim, solche Eingriffe in einem Alter durchzuführen, in dem eine persönliche, informierte und unabhängige Entscheidung der Betroffenen nicht gegeben ist. Dass der Ethikrat hierzu keine konkreten rechtlichen Regelungen empfiehlt, ignoriert eine Kernforderung aller vom Ethikrat angehörten Inter*-Organisationen!

Ausklammerung von AGS aus Intersexualität: Die Empfehlungen des Ethikrats schliessen nicht aus, dass bei sogenanntem AGS (Adrenogenitales Syndrom) weiterhin im Kindesalter geschlechtsverändernde Eingriffe, sei es hormoneller und/oder chirurgischer Art, durchgeführt werden können, wenn sie mit dem „Kindeswohl“ begründbar sind (siehe Punkt 7). Das war ja auch bislang bereits die Praxis. Statt einer wirklichen Begründung findet sich nur der unhaltbare Hinweis darauf, dass ja ohnehin alle AGS „eindeutigen” Geschlechts (gemeint ist natürlich weiblichen Geschlechts) seien.2 Das spricht den Erfahrungen Hohn: Bei IVIM/OII sind Menschen mit AGS organisiert, die sich nicht nicht weiblich bzw. als Frau identifizieren sondern sich als Inter* begreifen. Michel Reiter, Inter*-Aktivist der ersten Stunde, lebt unter männlichen Namen. Sogar die Stellvertreterin der Elterngruppe der AGS-Eltern- und Patienteninitiative Frau Claße musste nach diesbezüglicher Kritik bei der letzten Anhörung des Ethikrats zugestehen, dass es Betroffene in ihrer Vereinigung gibt, die sich als Hermaphroditen sehen. Selbst der Ethikrat hat festgestellt, dass sich zwar 86 % Prozent der Menschen mit AGS, die an seiner Befragung teilgenommen haben, im binären Geschlechtersystem weiblich/männlich einordnen – das heisst aber umgekehrt: die verbleibenden 14 % tun dies nicht! Es gibt viele weitere Menschen, die nicht an der Befragung des Ethikrats oder an medizinischen Studien teilgenommen haben, und die nicht in das vom Ethikrat und der AGS-Eltern- und Patienteninitiative behauptete Schema weiblicher Geschlechtsidentität passen. AGS als Sonderfall darzustellen, bedeutet den Versuch einer politischen Spaltung der intergeschlechtlichen Menschen. Und es bedeutet eine rechnerische Herabstufung der Dringlichkeit, denn ein grosser Teil der Inter* sind Menschen mit AGS. In dieser Hinsicht ist der Ethikrat also eindeutig der medizinischen Strategie auf den Leim gegangen, Menschen mit AGS als Nicht-Inter* darzustellen.

Hinsichtlich des Personenstandsrecht soll es zwar die Möglichkeit des Aufschubs des Geschlechtseintrags geben und die Möglichkeit neben weiblich/männlich „anders“ eintragen zu lassen. Dies gilt aber nur, wenn körperlich ein „uneindeutiges“ Geschlecht vorliegt. Mit anderen Worten: wieder sind es medizinische Gutachter_Innen, die bestimmen, wer überhaupt berechtigt ist, diese Sonderregelung in Anspruch zu nehmen. Damit bleibt die Medizin gatekeeper der Geschlechtsklassifikation. Eine Grundforderung von IVIM ist hingegen, die Definitionsmacht der Medizin zu beenden.

2Generell kann die Geschlechtsidentität nur höchstpersönlich definiert werden. Die Festlegung eines Identitätsgeschlechts aufgrund von körperlichen Merkmalen ist reine Mutmaßung. Dies ist der Fall bei der geschlechtlichen Zuordnung eines jeden Menschen.Dies wird zB. durch die Existenz von Trans* und Inter* belegt, die sich nicht dem bei Geburt zugewiesenem Geschlecht zugehörig fühlen. In hohem Maße problematisch ist es, damit geschlechtsverändernde Eingriffe ohne persönliche informierte Einwilligung zu legitimieren.

Zur Stellungnahme [PDF]

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